Autor: BahlingerTh

  • Warum ist Bürokratieabbau bottom-up?

    Wir haben bereits den Unterschied diskutiert zwischen modernen Managementmethoden (oder Managementmoden) und Bürokratieabbau. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist die Hauptstoßrichtung des Vorgehens: Bürokratieabbau ist bottom-up, wohingegen moderne Managementmethoden top-down gerichtet sind.

    Aber warum ist das so? Welche Gründe sprechen dafür, Bürokratieabbau als bottom-up und outside-in zu kennzeichnen?

    Was uns die Erfahrung uns lehrt

    Zunächst einmal stellen wir rein empirisch fest, wo Bürokratie herkommt. Im Wesentlichen wird Bürokratie, werden bürokratische Vorgaben und Regeln von oben verordnet oder durch Entscheidungen auf der Top-Ebene veranlasst oder verursacht. Dies gilt gleichermaßen für Gesellschaften (Deutschland) als auch für Unternehmen.

    Bürger und operative Unternehmensebenen denken sich selten freiwillig bürokratische Gängelungen aus. Und falls doch – was hin und wieder vorkommt – dann wegen eines bürokratischen Ungeistes, der von oben verbreitet oder zumindest nicht hinreichend zurückgedrängt wird. Untere Ebenen imitieren dann das Oben, glauben dem Oben nacheifern zu müssen oder bemerken schlichtweg nicht, dass der von oben etablierte bürokratische Zeitgeist sie umfängt.

    Warum sollte also der Abbau von Bürokratie von oben erwartet werden können, wenn doch jegliche Erfahrung zeigt, dass von oben nur der weitere Aufbau von Bürokratie zu bekommen ist? Die Lebenswirklichkeit spricht hier eine deutliche Sprache: top-down ist der Bürokratieabbau eher nicht.

    Drastische Maßnahmen des Bürokratieabbaus

    Gleichwohl kommt es auch in Politik und Unternehmensleitungen mitunter zu der Erkenntnis, dass bürokratischer Ballast abgeworfen werden muss, endlich einmal aufgeräumt werden muss mit der Behäbigkeit der Regelungsdichte. Und tatsächlich gibt es eine top-down-Chance auf Erlösung: Das komplette Regelwerk oder zumindest vollständige Regelungsbereiche aufzuheben.

    Das aber: wird nicht passieren! Somit bleibt dem Top-Level lediglich das Anstoßen einer Kulturänderung und einige weitere politisch-strategische Maßnahmen. Der ganz große Rest, das konkrete und bis ins Detail gehende Hinterfragen bestehender Regulierung muss von unten erfolgen.

    Kleinteiligkeit des Bürokratieabbaus

    Welches Top-Management, welche Ministerin und welcher Top-Beamte erkennt denn, kann denn erkennen, wie viele Minuten Arbeit im Hamsterrad aus einer bestimmten, als unabdingbar angesehenen Regelung erwächst? Der Abstand zwischen Anordnung und Wirkung ist schlichtweg zu groß. Die beabsichtigte Hauptwirkung einer Regelung ist doch in den seltensten Fällen, dass Mitarbeiter, Kunden und Bürger unnötig Zeit verschwenden. Negative Bürokratie ist immer das, was wir nicht beabsichtigen, was als unerwünschte Nebenwirkung entsteht. Gute Absicht hat doch die Zeitverschwendung nicht gewollt. Und es auch nicht besser gewusst.

    Schlussfolgerung für den Bürokratieabbau

    Aus diesem Nicht-Erkennen-Können erwächst die Notwendigkeit, Bürokratie in einem langen und sehr aufwendigen Verfahren Schritt für Schritt von unten wieder abzubauen. Mitarbeiter (bottom-up) und Kunden (outside-in) müssen gefragt werden und sollten ehrlich antworten dürfen, wo die Bürokratie besonders hinterhältig und unsinnig zuschlägt.

    Das Belastende an Bürokratie wirkt selten abstrakt, sondern meistens konkret. Auf der operativen Ebene wird die Zeit vergeudet für den ganzen Unsinn. Die Top-Ebene feiert sich für die gute Absicht, den Schaden haben andere.

    Unsere Schlussfolgerung: Bürokratieabbau ist bottom-up und outside-in.

    Konkretes Vorgehen: besprechen wir in einem weiteren Beitrag. Dann auch mehr zu den wenigen Abkürzungsmöglichkeiten bei dieser Kärrnerarbeit …

  • Bürokratie und Gesellschaft

    Der Bürokrat verwechselt seine Bürokratie zur Zähmung der Realität mit der Wirklichkeit. Deswegen stagniert das Land seit Jahren. Und auch der Kontinent. Brüssel ist mit seinen Abertausenden bürokratischen Sinnproduzenten zu einer Art Supernova autoritärer Staatsinszenierung geworden.“

    Ulf Poschardt, Herausgeber WELT, „Politico“, „Business Insider“ (Poschardt 2026)

    Ist Bürokratieabbau politisch?

    Ist Bürokratieabbau politisch? Leider ja. Unpolitisch wäre der Bürokratieabbau wesentlich leichter zu bewältigen. Viele Ursachen des Bürokratieaufbaus lassen sich mit politischen Motiven in Verbindung bringen und das bedeutet umgekehrt, dass der Abbau von Bürokratie nicht ohne politische Implikationen bleibt.

    Vieles an Bürokratie ist stark mit politischer Aufladung belastet und diese Last wiegt schwer auf dem Bürokratieabbau.

    Selbst Bürokratie, die auf unpolitischen Motiven basiert, lässt sich in vielen Fällen nicht unpolitisch abbauen. Wer also Bürokratieabbaumaßnahmen erwägt, möge sich zuallererst über die politische Bedeutung der Bürokratie im Klaren sein, die er abzubauen wünscht sowie über die Bedeutung, die dem Abbau oder auch nur dem Abbaubemühen innewohnt.

    Aber: Besser wäre es unpolitisch … Ein quasi natur- oder ingenieurwissenschaftliches Herangehen an das Aufspüren überflüssiger Bürokratie und deren geordneter Abbau. Diese neutrale, rein technische Sichtweise soll uns immer leiten, gerade im Einzelnen und in der Umsetzung von Bürokratieabbauprojekten. Doch es hilft nichts. Wir dürfen uns der politischen Frage nicht verschließen. Sie ist unumgänglich.

    Wie ist nun aber Bürokratie politisch zu verorten?

    Neutraler Ausgangspunkt

    Generell ist ein neutraler Ausgangspunkt für eine solche Betrachtung zu empfehlen. Bürokratie an sich ist dann positiv zu bewerten. Max Weber hat dies grundlegend geklärt und das wollen wir weiteren Überlegungen voranstellen:

    Bürokratie ist notwendig, weil sie gegenüber anderen Formen der Machtausübung strukturelle Vorteile hat und moderne komplexe Gesellschaften nur so stabil und planbar funktionieren. Bürokratische Organisationen mit klaren Regeln, Zuständigkeiten und professionellem Personal sorgen für Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und begrenzen Willkür.

    Durch standardisierte Verfahren schafft Bürokratie Sicherheit für Staat, Bürger und Wirtschaft und ermöglicht faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb. Sie hilft zudem, politische Ziele wie Umwelt-, Arbeits- und Verkehrsschutz systematisch umzusetzen.

    Bürokratieabbau sollte sich daher nicht gegen Bürokratie insgesamt richten, sondern lediglich überflüssige Teile identifizieren und entfernen.

    Wenn nicht alle, so können sich doch viele auf diesen Ausgangspunkt einigen. Wir dürfen ihn daher als neutral betrachten. Und: Er bewertet Bürokratie grundsätzlich positiv.

    Auf den Punkt gebracht, bedeutet Bürokratie daher vor allem eines: Ordnung. Komplizierte und komplexe Systeme zu ordnen ist in aller Regel eine positive Eigenschaft.

    Zum neutralen Ausgangspunkt der positiven Bewertung von Bürokratie gehört, überflüssige Bürokratie zu identifizieren und abzubauen. Die Beurteilung, welche Teile der Bürokratie überflüssig sind, ist nun genau dasjenige Spannungsfeld, das einer eingehenden Untersuchung bedarf.

    Was auf dem Spiel steht

    Jede Bürokratie steht in Frage, sobald eine Gesellschaft mit bürokratischer Überlast gezeichnet ist und weite Teile der Gesellschaft dies beklagen. Dass Deutschland in den Zwanzigerjahren des 21. Jahrhunderts derart beschrieben werden kann, dürfte kaum bezweifelt werden. Selbst glühende Verfechter der Überlast, die keine solche empfinden, kommen nicht umhin zuzugestehen, dass viele ihrer Nachbarn es anders sehen.

    Alsbald wird die Gesellschaft anfangen, Bürokratie an sich in Frage zu stellen. Damit das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird – was bedeutet, dass zerstörerische Kräfte der Gesellschaft arg zusetzen – sollte damit nicht zu spät und zu zaghaft begonnen werden. Dann ist noch Zeit, beim Abbau von Bürokratie behutsam vorzugehen. Behutsam, ab er nicht zögerlich.

    Wie also starten? Was ist der überflüssige Teil von Bürokratie?

    Diese Frage wird in der Gesellschaft nicht ohne Streit geklärt werden können. Hier finden sich politische Fronten wieder, die auch bereits beim Aufbau von Bürokratie tätig waren.

    Welche Fronten sind gemeint?

    Konservative

    Unser neutraler Ausgangspunkt wertet Bürokratie positiv, weil ordnend. Ordnung ist vor allem dem konservativen Lager heilig. Eine solche Sichtweise würde dann Konservative als Bürokratiebefürworter sehen.

    Allerdings darf daraus nicht geschlossen werden, dass es das Ziel konservativer Sichtweise ist, möglichst viel Bürokratie zu erlangen. Aus drei Gründen:

    1. Zu viel Bürokratie verursacht schnell eine gewisse Unübersichtlichkeit. Regelungen sind zahlreich und es wird allein dadurch schwierig, sie zu überblicken und einzuhalten. Regeltreue Konservative geraten dann in die unangenehme Situation, Regeln nicht mehr in geordnetem Maße einhalten zu können. Wächst die Bürokratie weiter an, widersprechen mitunter die Regelungen einander – für Konservative ist dieser Zustand dem Chaos nicht unähnlich.
    2. Konservative bewahren das Bewährte. Sich häufig ändernde Regelungen, wie beim raschen Bürokratieaufbau üblich, erkennen sie aus ihrer konservativen Haltung heraus als unangebracht.
    3. Zu viel Bürokratie verursacht hohe Kosten. Bestehendes zu bewahren, bedeutet meist auch Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin. Übermäßige Kosten für nicht notwendige Bürokratie widersprechen daher dem Sparsamkeitsgefühl des konservativen Menschen.

    Für Konservative gibt es damit einen „Kipppunkt“, ab dem Bürokratie unangenehm, ja unangemessen wird. Die Überregulierung wird von Konservativen daher nicht geschätzt. Sie streben ordnende Regeln an, aber das notwendige Maß darf nicht allzu sehr überschritten werden.

    Bezogen auf die aktuelle Lage Deutschlands im Jahr 2026 bedeutet dies, dass Konservative den Abbau von Bürokratie befürworten – generell allerdings mit wohldosiertem Nachdruck, jedenfalls nicht in radikaler Weise.

    Dies liegt schon allein daran, dass viele Konservative aus dem Ordnungsgedanken heraus am Aufbau der Bürokratie beteiligt waren, ja die eine oder andere Regelung gutgeheißen haben, die nunmehr zunehmend in Frage steht. Eine gewisse Mitverantwortung ist vielen bewusst und zögerliches Vorgehen nur allzu verständlich.

    Liberale

    Obschon dem Individuum und nicht dem Kollektiv verpflichtet, wissen Liberale sehr wohl, dass sie nicht allein auf der Welt sind. Demgemäß haben auch sie ein lebhaftes Interesse an einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung. Als Rahmen für individuelles Handeln.

    Unnötige Regelungen jedoch finden keinesfalls Zustimmung unter Liberalen. Und was als unnötig gilt, definieren sie sehr umfassend.

    Den weitgehenden Abbau überflüssiger Bürokratieabbau sehen liberale Positionen daher als notwendig an. Vieles, was Konservative noch für erforderlich erachten – nicht zuletzt, um Stabilität gegenüber dem Bestehenden zu wahren – halten Liberale für abbauwürdig.

    Als Gründe lassen sich nennen:

    1. Liberale empfinden Bürokratie generell als Einschränkung der Freiheit des Einzelnen und lehnen sie demgemäß mehr ab als andere.
    2. Überbordende Bürokratie verursacht hohe Kosten. Liberale betrachten dies ebenfalls als Freiheitseinschränkung, weil es – unnötigerweise – Ressourcen bindet, die für Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln dann nicht mehr zur Verfügung stehen.  

    Eine liberale Extremposition ist heute in Argentinien zu bestaunen, wo Präsident Javier Milei, der als „libertär“ beschrieben wird, Ministerien zusammenstreicht und – um im weithin bekannten Bild zu bleiben – die Kettensäge an staatliche Überregulierung setzt.

    Sozialisten

    Verstaatlichung und Kollektivismus zeichnet den Sozialisten aus. Diese Position wird naturgemäß Gefallen finden an möglichst viel staatlicher Regelung. Die Unterscheidung in notwendige Bürokratie – die wir ja alle als positiv ansehen können – und überflüssige Bürokratie wird den Sozialisten nicht leichtfallen. Im Grunde ist nichts an staatlicher Regelung verzichtbar. Je mehr der Staat regelt, desto eher ist der Sozialismus verwirklicht.

    Dennoch sollten wir in einer ersten Annäherung erwarten dürfen, dass auch eine sozialistische Position negative Aspekte fehlgeleiteter Bürokratie finden kann. Dazu gehörte die auch von Konservativen wenig geschätzte Unübersichtlichkeit, ja mitunter vorzufindende Widersprüchlichkeit bürokratischer Regelungswut. Kann in diesem von Konservativen als Chaos empfundenen Regelgeflecht der Sozialismus aufgebaut werden? Haben nicht auch Sozialisten ein Interesse an Ordnung?

    Hier wird die Bewertung – je nach politischer Orientierung des Betrachters – auseinanderfallen. Die einen mögen zustimmen und daher auch dem Sozialisten ein gewisses Interesse an Bürokratieabbau zubilligen.

    Die anderen werden sagen, dass der Sozialismus zwar Ordnung benötigt, auf die er sich stützen kann, wenn er erst einmal aufgebaut ist. Aber in der Transition – und in einer solchen befinden wir uns gegenwärtig – wird die Überregulierung, das Regelungschaos nur hilfreich sein.

    Denn der Aufbau des Sozialismus kann nur gegen Widerstreben erfolgen. Und im Aufbaukampf selbst ist eine gewisse Verwirrtheit des Gegners Beistand für denjenigen, der sein Ziel zu verschleiern versucht, damit die Gegenwehr nicht allzu groß ausfällt.  Oder sich an Nebensächlichkeiten festbeißt – wie etwa jede beliebige unnötige bürokratische Regelung, frisch eingeführt und gerade eben noch geändert.

    Im Zweifel baut der Sozialist Bürokratie lieber auf als ab.

    Fazit

    Leider, leider erkennen wir im Beharren auf Bürokratie oftmals kein bloß neutrales Empfinden, möglichst keine unliebsame Änderung des Gewohnten erdulden zu müssen, keinen mehr oder weniger harmlosen Unwillen, sich bewegen zu müssen. Sondern: Viel zu häufig steckt etwas Politisches dahinter und das erschwert es uns sehr, Bürokratie für die Gesellschaft als Ganzes auf die unnötigen Teile hin abzusuchen. Und zu entbürokratisieren.

    Neutral können wir leider nur im Ausgangspunkt bleiben. Sobald es aber zur Frage kommt, was genau denn an der Bürokratie nun überflüssig ist, wird es politisch und eine Einigung schwierig. An diesem Punkt bereits müssen wir uns bekennen und offenlegen, ob wir eher behutsam konservativ oder forsch liberal an die Sache herangehen wollen.

    Oder gar nicht.

    Nachsatz

    Wir empfehlen das Ehrlichmachen gegenüber dieser politischen Frage. Gleichwohl wollen wir sie für uns – soweit die obere Ebene der Regelungszwecke gemeint ist – nicht als einschränkendes Merkmal gelten lassen. Man sollte sich seiner Position bewusst sein, aber als Institut für Bürokratieabbau akzeptieren wir, dass es unterschiedliche Sichtweisen dazu gibt. Zudem ist unser Ansatz bottom-up orientiert.

    Quellen:

    Poschardt U, Warum die Deutschen Trump hassen. WELT online, https://www.welt.de/debatte/plus697b4dc9e0862a349aeb5186/moralisierung-des-denkens-donald-trump-zwingt-uns-zum-realitaetscheck.html, 02.02.2026


    Liegen wir falsch mit unserer in diesem Beitrag geäußerten Einschätzung? Es ist eine Arbeitshypothese und wer will, der schreibt uns seine Meinung dazu.


  • Einflussfaktoren des Prinzips Absicherung

    Gleich zu Beginn des Jahres 2026 kommt es in Deutschland zum „Schneechaos“. Andere würden sagen: es ist Winter. In den sozialen Medien hören wir, dass normales winterliches Wetter früher mit mehr Gelassenheit hingenommen wurde. Schulen blieben – anders als heute – geöffnet, die Bahn fuhr. Liegt die Veränderung nur daran, dass wir Winter nicht mehr gewohnt sind, oder sind Schulschließungen, Veranstaltungsabsagen und Bahnstopp das Resultat einer allgemeinen Absicherung gegen den Vorwurf, nicht alles für eine hundertprozentige Sicherheit getan zu haben?

    Klar ist: das Absicherungsbedürfnis ist ein starkes Motiv.

    An anderer Stelle hatten wir bereits das Prinzip Absicherung vom Verantwortungsprinzip abzugrenzen versucht, sind dabei aber nicht tiefgehender den Ursachen des Trends zur Absicherung nachgegangen: Aus dem Absicherungsbedürfnis folgen unnötige bürokratische Regelungen. Weil das Absicherungsbedürfnis in den vergangenen Jahren immer mehr zunahm, ist auch die Bürokratielast stets gewachsen; es stellt damit eine Kernursache überbordender Bürokratie dar (weitere Ursachen diskutieren wir hier).

    Unklare Rechtslagen

    Gesetze, Verordnungen und Verwaltungserlasse steigen stark in Anzahl und Umfang, werden häufig geändert und sind oft rückwirkend gültig. Höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt vielfach noch, bevor eine erneute Gesetzesänderung in Kraft tritt. Die Folge ist eine deutliche Zunahme unklarer Rechtsfragen:

    • Es bestehen Auslegungsfragen.
    • Es existiert uneinheitliche oder widersprüchliche Rechtsprechung.
    • Die Verwaltungspraxis ist uneinheitlich.

    Eine unklare Rechtslage ist häufige Quelle absichernder Regulierungswut. In solchen Situationen denken die Handelnden gerne in Worst-Case-Szenarien: „Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn ich hier einen Fehler mache?“ Um sich gegen „schlimme“ Folgen abzusichern, reagiert man mit der Schaffung neuer Regelungen, die oft nur den Zweck haben, drohende Eventualvorwürfe abwehren zu können. So kann man darlegen, vorgefundene Regeln genauestens beachtet und umgesetzt zu haben.

    Mittelbare Präzedenzwirkung des Einzelfalls

    Gerichte treffen ihre Entscheidungen grundsätzlich im Einzelfall, wobei diese Urteile eine mittelbare Präzedenzwirkung entfalten können: Behörden und Unternehmen, die ihre Entscheidungen möglichst gerichtsfest gestalten möchten, orientieren sich bei Verwaltungshandlungen und Regelgestaltung an diesen Einzelfallentscheidungen.

    Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, selbst wenn sie für andere Fälle möglicherweise irrelevant sind. Darüber hinaus wird aktiv und im vorauseilenden Gehorsam nach zusätzlichen Faktoren gesucht, die unter Umständen von Bedeutung sein könnten. Auf diese Weise versuchen Behörden und Unternehmen, ihre Entscheidungen rechtlich abzusichern und Risiken von Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2025)

    Vorsorgeprinzip

    Der Staat soll im Zweifelsfall versuchen, Risiken zu verhindern, noch bevor sie entstehen. Das aus dem Umweltschutz bekannte und ursprünglich in den 1970er Jahren entstandene Vorsorgeprinzip ist heute in vielen Lebensbereichen vorzufinden. Es greift durch seine weite Verbreitung und unsere Gewöhnung daran in immer größere Anwendungsfelder aus, natürlich auch in Unternehmen. Nicht mehr nur der Staat ist der Risikoreduktion auf null verpflichtet, sondern auch private Unternehmen, ja im Grunde jeder.

    Übermäßige Skandalisierung von Einzelfällen mit großer Medienwirkung und starke Aufmerksamkeit führen dazu, dass regelmäßig Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen von negativen Ereignissen überschätzt wird. Die Folge ist das bedingungslose Einfordern von Schutzansprüchen und eine immer stärkere Verbreitung des Vorsorgeprinzips: lückenlos durchgesetzter Datenschutz, Brandschutz auch für extrem unwahrscheinliche atypische Gefahren oder die Regulierung von Künstlicher Intelligenz noch bevor sie sich zur Anwendungsreife entwickelt hat.

    Angst vor Kontrollverlust

    Angst ist ein wesentlicher Faktor des Bürokratieaufbaus und Hauptmotiv für Absicherungsbemühungen. Angst vor rechtlichen Konsequenzen, Sanktionen oder auch nur Beschimpfung (Shitstorm etc.) ist letztlich die Furcht vor Kontrollverlust, dass einem „die Dinge entgleiten“. Die Absicherung ist dann psychologische Notwendigkeit.

    Angst vor Kontrollverlust führt auch dazu, dass so wenig Entscheidungsgewalt wie möglich an andere (Mitarbeiter, nachgeordneten Instanzen, Kunden) abgegeben wird. Stattdessen sichert ein umfassendes, selbst aufgestelltes Regelwerk die Kontrolle über alle Vorgänge umfassend ab.

    Juristisches Übergewicht

    Menschen mit juristischer Ausbildung sind in Deutschland überrepräsentiert in Führungspositionen in Unternehmen und Behörden (vgl. Kussel et al. 2024). Wie Ärzte kommen Juristen regelmäßig nur mit Ausnahmefällen in Kontakt: wenn Menschen krank werden oder in rechtliche Auseinandersetzungen involviert sind. Der Normalfall, ein gewöhnliches Funktionieren des Alltags, ist nicht Gegenstand ihres Arbeitsschwerpunkts. Denken Juristen daher nur in Extremfällen? Sicherlich mehr als der durchschnittliche Organisator oder IT-Spezialist, der dafür sorgen muss, dass für den Normalfall ein Standardverfahren oder eine Automatisierung verfügbar ist.

    Die generelle Regelung oder Standardisierung der Arbeitsprozesse als eine von mehreren Möglichkeiten, menschliches Handeln zu koordinieren, schließt regelmäßig die Behandlung allzu abwegiger oder seltener Ausnahmen aus. Der Organisator würde dafür keine Vorkehrung treffen, weil klar ist, dass andere Koordinationsmechanismen geeigneter sind (die gegenseitige Abstimmung oder eine persönliche Weisung).

    Juristen verzichten aufgrund ihrer Ausbildung und fachlichen Praxis seltener auf die generelle Regelung auch des Ausnahmefalls. Rechtsunsicherheiten wird mit Regelung begegnet: Für jede Eventualität muss es eine Absicherung geben, jeder Sonderfall in der Regel abgebildet sein. Das bläht Regelungen auf und je mehr die juristische Herangehensweise überwiegt, desto mehr solcher aufgeblähten Regelungen sind vorzufinden.

    Soweit die Tendenz und faktische Ausnahmen mögen diese bestätigen.

    Neue Geschäftsinteressen

    Erinnern wir uns noch an den Gebäude-TÜV? 2025 sorgte eine Meldung für Aufregung in der Presse und bei Betroffenen, wonach gemäß eines zuvor veröffentlichten Normentwurfs zur „Verkehrssicherungsprüfung für Wohngebäude“ (DIN 94681) zu befürchten stand, dass künftig mitunter jährliche Prüfungen von Wohngebäuden mit zahlreichen Einzelprüfunkten notwendig werden würden. Der Aufschrei und die Warnung vor einem Bürokratiemonster und überbordenden Kosten war groß, der Norm-Entwurf wurde zurückgezogen. Was war geschehen?

    • Der DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) entwickelt die Norm.
    • Der Entwurf wurde zum Kauf angeboten („ab 121,20 €“, nach dem Rückzug nicht mehr verfügbar).
    • Die Akademie des TÜVRheinland bot Schulungen an („Nettopreis 645,00 €“, mittlerweile ohne Bezug zu DIN 94681).
    • Schulungsteilnehmer sollten als Prüfer ihre Prüfungen als Dienstleistung anbieten, private und gewerbliche Vermieter und Hauseigentümer sollten diese Dienstleistungen nachfragen.

    Die Norm dient der Sicherheit – aber eben auch dem Verdienst.

    Das Beispiel zeigt, wie Normierung und Regelung von Geschäftsinteressen beeinflusst sein können. In der Praxis ist dies ein wichtiger Faktor, der Absicherungsbedürfnisse nachhaltig generiert:

    • Interessenträger initiieren die Normierung, deren Notwendigkeit sich im allgemeinen Klima der Risikovermeidung stets gut begründen lässt,
    • Gremien werden mit der Regelausarbeitung befasst,
    • die Regelungsinstitution lässt sich den Regelungsvorgang (und die druckbare Ausfertigung der Regelung) vergüten,
    • Schulungen und Zertifikate werden entwickelt,
    • Beratungsangebote folgen,
    • Überprüfungen der Regelkonformität werden durchgeführt,
    • die Wissenschaft forscht dazu,
    • Publikationen entstehen und Medien berichten.

    Auch wenn die Regelung als freiwillige Empfehlung angeboten wird, so entfaltet sie doch nachhaltige Wirkung, da eine sich immer weiter ausbreitende Anwendung dafür spricht, dass die Regel den Normalfall darstellt. Wenn Gerichte und Versicherungen auf die Einhaltung der Regel pochen, kann man sich gegen negative Folgen schlichtweg nur noch dadurch absichern, dass man selbst die Regel einhält und womöglich weitergehende, darauf aufbauende Regelungen implementiert.

    Umkehr: Wege aus der Absicherungspraxis

    Die Zunahme des Bedürfnisses nach Absicherung und die daraus erwachsenden (weitgehend unnötigen) bürokratischen Regelungen sind selbst wieder Quelle für die Notwendigkeit anderer, sich abzusichern. Die beschriebenen Ursachen wirken untereinander – ein sich selbst verstärkender Effekt.

    Es ist fraglich, ob es dabei einen „sanften Weg“ zurück gibt. Wahrscheinlich kann dieser Teufelskreislauf nur mit „harten Gegenmaßnahmen“ durchbrochen werden: Eine übergeordnete Instanz leistet die Sicherheiten, die offenbar den Regelgebern fehlen, wenn sie sich durch die Regel selbst glauben absichern zu müssen. Was könnte das sein?

    • Eine grundlegende Änderung der Fehlerkultur (Ende des Blame Game): Fehler sind Anlass zum Lernen, nicht zur Verurteilung.
    • Rückhalt durch Leadership: Die Führung der Organisation (oder die Regierung) lebt vor, dass Verantwortung einen höheren Wert besitzt als Absicherung. Sie vertreten diesen Grundsatz aktiv in ihrer Kommunikation.
    • Risikoübernahme durch die Führung: Die Führungskommunikation umfasst auch klare Aussagen dazu, dass und unter welchen Bedingungen Risiken von der Organisation getragen werden, dass Organisationsmitglieder die Bedingungen großzügig auslegen dürfen und die Führung bei Zweifelsfällen die Entscheidung trifft.
    • Haftungsdach: Analog zu den im Finanz- und Versicherungsmarkt bekannten Institutionen können für verschiedene Rechtsbereiche Haftungsdächer durch eigene Organisationen oder Zusammenschlüsse von Organisationen gebildet werden. Das Absicherungsbedürfnis wird externalisiert.
    • Versicherung gegen Sanktionen: In unklarer Rechtslage und bei sorgfältiger Abwägung und Anwendung des Verantwortungsprinzips sollten Handelnde keine Strafen, Bußgelder oder sonstige Haftung befürchten müssen. Kommt es dennoch dazu, ist die Organisation dagegen versichert. Intentionales Handeln in unklarer Rechtslage ist im Regelfall durch Rechtsschutz- und D&O-Versicherungen abdeckbar. Aber gegen die Sanktion selbst existieren auf dem Markt für Versicherungen (derzeit) keine Angebote. Die Sanktion muss die Organisation selbst versichern, indem sie eine entsprechende Rücklage bildet. Sie stellt damit bewusst ein Budget für drohende Sanktionen bei fehlerhafter Rechtsauslegung bereit und signalisiert, dass im Zweifel eine Absicherung existiert. Wie beim Haftungsdach wird dem Absicherungsbedürfnis der Organisationsmitglieder nicht durch Regelanhäufung abgeholfen, es wird vielmehr ausgelagert.
    • Bürokratiesparsame Anwendungs- und Gutachtenpraxis: Je mehr Organisationen unklare Regeln im Sinne einfacherer und bürokratiearmer Umsetzung auslegen und je häufiger gutachterliche Stellungnahmen von Organisationsforschern und Juristen die Richtigkeit der bürokratiearmen Umsetzung dokumentieren, desto eher bildet sich eine Mehrheitsmeinung heraus, die eine Absicherung durch überbordende Regelungen als unnötig oder schädlich ansieht. Behörden und Gerichte können sich dem nur schwer verschließen.

    Und um für deutlich mehr Entspannung im Hinblick auf Absicherungsnotwendigkeiten im ganzen Land zu sorgen – als Empfehlung:

    • Die Aufnahme der Eigenverantwortung (des Prinzips Verantwortung) in das Grundgesetz: „Art. 147: Gesetzgebung, Rechtsauslegung, Verwaltungs- und privates Handeln sind an der Eigenverantwortung des Menschen orientiert.“

    (Dem nicht juristisch ausgebildeten Autor mag verziehen werden, dass er jede Systematik missachtend diese einfache Grundregel einfach hinten einsortiert.)

    Der in letzter Zeit stark in Bedrängnis geratene gesunde Menschenverstand – der an sich ohne Normgebung gelten sollte – erlangte damit Rechtskraft – quasi als Notwehr und letzter Ausweg gegen seine fortschreitende Bedeutungslosigkeit.


    Hinweis: Weitere Bürokratieursachen diskutieren wir im Beitrag „Was führt zu überflüssiger Bürokratie?“

    Quellen:

    Kussel G, Pavleka S, Schmidt CM (2024) Innovationssystem Deutschland: Effizienz und Agilität der öffentlichen Verwaltung erhöhen. Acatech

    Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2025) Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln

  • Bürokratie folgt dem Prinzip Verantwortung oder dem Prinzip Absicherung

    Die Kernmotive jeglicher organisatorischen Regelung können einer einfachen Kategorisierung unterworfen werden. Jedes Motiv lässt sich entweder dem Prinzip Verantwortung zuordnen oder dem Prinzip Absicherung. Dies gilt für jede Stufe einer hierarchischen Ordnung, auch für die oberste, auf der Grundsatzentscheidungen zu treffen sind.

    Für jede einzelne Regelung kann zwar nicht immer zweifelsfrei angegeben werden, welchem Prinzip sie unterliegt, aber in den meisten Fällen ist erkennbar, welches Prinzip bei der Regelgestaltung überwog.

    Prinzip Verantwortung

    Generell gilt: Dem Prinzip Verantwortung folgt, wer nur dann etwas regelt, wenn es notwendig ist und wer dann eine Regelung anstrebt, die einen allgemein anerkannten guten Zweck zielgenau und mit möglichst geringem Aufwand (für die Regelausführenden) erfüllt.  

    Jegliche Regelung sollte ausschließlich dem Prinzip Verantwortung folgen.

    Ist ein ungünstiger Zustand nicht länger zu verantworten, muss eine Regelung getroffen werden, die diesen Zustand in eine verantwortbare Richtung verändert. Voraussetzung ist die Analyse, das heißt, es muss zunächst Klarheit über den Zustand und dessen Unverantwortlichkeit existieren. Hierfür wiederum ist notwendig, dass die Analyse begonnen wird, was bedeutet, dass es einen Anstoß und Auftrag gibt, der die Analyse initiiert.

    Was als ungünstig gelten soll, ist auf der Ebene übergeordneter Regelungszwecke der politischen Bewertung unterworfen – eine bedeutende Quelle überbürokratischer Regelungen. Ebenso politisch ist das Urteil über die Verantwortbarkeit eines als ungünstig bewerteten Zustands.

    Gründe für die Abkehr vom Prinzip Verantwortung

    In hohem Maße problematisch ist in diesem Zusammenhang die seit vielen Jahren zunehmende Politisierung jeglicher Lebensbereiche und damit auch solcher Regelungsbereiche weit unterhalb der Ebene der Regelungszwecke (obere Regelungsebene, Ebene der Gesetzgebung). In alltäglichen Regelungssituationen taucht nun nicht mehr die Frage auf: „Ist es Gesetz?“, sondern: „Ist es politisch korrekt?“. Politische Wertung und Forderung greifen weit hinunter in den Alltag von Menschen und Organisationen.

    Die Frage nach politischer Korrektheit verunsichert Regelgestaltung in jeder Hinsicht. Sie ist Einfallstor für das Prinzip Absicherung. Zustandsanalyse und sich anschließende Regelung orientieren sich nicht mehr ausschließlich daran, was in der jeweiligen Situation als verantwortungsvoll anzusehen ist, sondern fragen stets auch immer danach, wie eine politische Bewertung aussehen würde. Antizipierte negative Bewertung und deren Folgen will man bei der Regelgestaltung vermeiden. Die Folgen könnten vielfältig sein: gesteigerter Rechtfertigungsdruck, Pflicht zur Stellungnahme, Shitstorm, Anklage, Haftung, Verlust von Reputation oder wirtschaftlicher Existenz.

    In dieser komplexen Zusammenballung unterschiedlicher Motive und Möglichkeiten für die Regelgestaltung wird sich in den allermeisten Fällen diejenige politische Richtung durchsetzen, die das größte Drohpotenzial im Hinblick auf negative Folgen aufweist und in der Öffentlichkeit am lautesten wahrnehmbar ist. Nicht zwangsläufig ist dies – bei Anwendung des Common Sense – immer diejenige, die einer verantwortungsvollen Regelungslösung den Vorzug geben würde.

    Prinzip Absicherung

    Und so ist es in der Praxis nicht verwunderlich, wenn Regelgestalter einem persönlichen Absicherungsdruck unterliegen und Regeln so einrichten, wie sie den Regelgestalter gegen diesen Druck bestmöglich absichern. Regelgeber verhalten sich vorauseilend gehorsam vor allem gegenüber politischen Forderungen, die in der Öffentlichkeit lautstark zum Ausdruck gebracht werden und denen es gelingt, diese in jede noch so kleine gesellschaftliche Verästelung zu tragen – weitab von Gesetzgebung, die geordneten parlamentarischen Strukturen unterworfen ist.

    Aber Regelgestaltung sieht sich heute nicht nur von politischen Forderungen umstellt, die in den Alltag ausgreifen, sondern auch von einer immer undurchschaubarer werdenden Regelungsdichte, die die eigene Regelgestaltung beeinflusst, ja einengt.

    Für die Anwendung eigener Verantwortung bleibt zunehmend weniger Raum. Besonders unangenehm wird es, wenn unklar ist, in welchem Ausmaß und auf welche Weise welche übergeordnete (umstellende) Regelung Anwendung finden muss. Im Zweifel – und bei großer Unübersichtlichkeit herrscht naturgemäß viel Zweifel – wird die eigene Regelung umfangreicher, komplizierter und sichert den Regelgestalter gegen alle mögliche Unbill möglichst umfassend ab.

    Das Prinzip Absicherung gewinnt die Oberhand.

    Verlust des Common Sense

    In der Summe können wir feststellen: Das Prinzip Verantwortung leidet unter dem zunehmenden „Zerbröseln“ des Common Sense. Was als allgemein anerkannt gilt, ist immer schwerer zu identifizieren. Je mehr der Gesellschaft eine gemeinsame Wertebasis verloren geht, desto schwerer hat es das Prinzip Verantwortung bei der Regelgestaltung. Zur Verantwortung gehört immer, dass ich bei meiner Entscheidung und Handlung bereit bin, die Konsequenzen zu tragen. Je schwerer es wird, diese abzuschätzen, desto eher neige ich dazu, mich abzusichern.

    Bedeutung für Unternehmen

    Gilt dies alles nur in der Gesellschaft und für staatliche Gesetzgebung oder sind auch Unternehmen betroffen? Generell gilt: Die Trennung von Regelungsmotiven in die Kategorien Verantwortung und Absicherung lässt sich auch auf Unternehmen anwenden. Je nach Unternehmenskultur ist mehr oder weniger klar, welche Zwecke und Mittel als erwünscht oder unerwünscht gelten. Eine starke Kultur lässt weniger Zweifel und damit auch weniger Raum für das Prinzip Absicherung.

    Hinzu kommt, dass Leadership in Unternehmen einen großen Einfluss darauf hat, wie die Bedingungen für die Anwendung des Verantwortungsprinzips gestaltet sind. Regelgeber, die wissen, dass die Führung sie absichert, wenn sie Regelgestaltung verantwortungsvoll und mit Augenmaß praktizieren, müssen in die zu gestaltende Regel keinen gesonderten Absicherungsmechanismus für sich selbst implementieren. Stellt sich die Regelung als fehlerhaft heraus, wird gute Unternehmensführung die Konsequenzen für den Regelgestalter überschaubar halten. Eine offene Fehlerkultur begünstigt in bürokratischen Fragen das Prinzip Verantwortung.  

  • Maßnahmen der Entbürokratisierung

    Vorbemerkung: Die hier gelisteten Bürokratieabbaumaßnahmen beziehen sich in erster Linie auf staatliche Bürokratie. In Unternehmen sind nur einige dieser Maßnahmen anwendbar. Zum Komplex der von unternehmen selbst gemachten Bürokratie (DIY-Bürokratie) folgt ein gesonderter Beitrag.

    Wie können wir überbordende Bürokratie wieder loswerden? Diese Frage stellt sich im Jahr 2026 dringender denn je zuvor. Vor allem aus zwei Gründen: Die Bürokratie hat ein Ausmaß erreicht, das vielen Unternehmen hohe Kosten zu deren Bewältigung auferlegt und die Rezession macht es Unternehmen immer schwerer, diese Kosten überhaupt noch zu tragen.

    Und Spaß macht dies alles schon lange nicht mehr.

    Was also tun?

    Zum Abbau von Bürokratie – manche nennen es Entbürokratisierung – wurden in der Vergangenheit viele ganz unterschiedliche Ansätze empfohlen. Wenn man sich die einschlägigen Publikationen des Normenkontrollrats oder zum Beispiel des wissenschaftlichen Beirats beim Wirtschaftsministerium ansieht, lässt sich leicht feststellen, dass Maßnahmen seit vielen Jahren bekannt sind und in bester Regelmäßigkeit geeignet kommuniziert werden. Wir wissen also, wie wir überflüssige bürokratische Regelungen wieder loswerden – grundsätzlich.

    Ganz unabhängig davon ist die Frage, ob und in welcher Intensität, auch mit welchem Nachdruck und mit welcher Motivation (oder Emotion) wir diese Maßnahmen ergreifen und ausführen. Hierbei gibt es erheblichen Nachholbedarf. Es ist aber auch nicht so, dass die Maßnahmen allesamt ignoriert werden oder sich als unwirksam erweisen. Ganz im Gegenteil. Wir können dem einen oder anderen Glanzlicht des Bürokratieabbaus beim Funktionieren zusehen.

    Nur wird viel zu wenig davon in Angriff genommen und das Hauptproblem besteht darin, dass „von oben“ immer weitere Regelungen dazukommen. Kurz gesagt: So viel Bürokratieabbaumaßnahmen können gar nicht ergriffen werden, als an anderer Stelle Bürokratie neu hinzukommt.

    Die Schlussfolgerung: Neben eine konsequentere Verfolgung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau muss eine intensive Beschäftigung mit den Ursachen für Bürokratieaufbau treten. Arbeit auf vielen Ebenen der Gesellschaft sind dafür notwendig und jeder Einzelne ist aufgefordert, seinen Teil dazu beizutragen: Gesetzgeber, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.

    Es erscheint lohnend, die gesellschaftlichen Sphären Staat und Private getrennt voneinander zu betrachten. Zwar lassen sich mitunter übereinstimmende Ursachen für den Aufbau von Bürokratie in beiden Bereichen finden, aber die Abbaumaßnahmen unterscheiden sich in vielen Punkten. Wir greifen konkrete Maßnahmen und Empfehlungen für Unternehmen daher in einem gesonderten Beitrag auf und fokussieren an dieser Stelle die Frage, was der Staat tun kann.

    Eine nicht abschließende Aufzählung staatlicher Bürokratieabbaumaßnahmen – aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen – zeigt nachfolgendes „Wimmelbild“. Es soll nur die Vielfalt der Vorschläge zeigen – lesbar ist es kaum. Wir geben daher nachfolgend zu allen Maßnahmen eine Kurzdarstellung.

    Wimmelbild Bürokratieabbaumaßnahmen
    Wimmelbild Bürokratieabbaumaßnahmen

    Personal

    Weniger Juristen in Gesetzgebung und Verwaltung

    Eine geringere Zahl juristisch geprägter Rollen kann dazu beitragen, Regulierungen pragmatischer und weniger formalistisch zu gestalten. Juristische Detailtiefe führt oft zu komplexen Normen, die zusätzliche Bürokratie erzeugen. Mit einer breiteren fachlichen Zusammensetzung entsteht ein stärkerer Fokus auf Umsetzbarkeit und Effizienz.

    Weniger Juristen im Management

    In leitenden Funktionen sind strategische und organisatorische Kompetenzen entscheidend, die über das juristische Denken hinausgehen. Ein geringerer juristischer Anteil in Führungsrollen kann Entscheidungsprozesse vereinfachen und pragmatischer gestalten. Dadurch werden unnötige Detailprüfungen reduziert und schnellere Entscheidungen ermöglicht.

    Mehr Managementkompetenz und -kultur in der Verwaltung

    Eine professionellere Managementkultur fördert Verantwortung, klare Zuständigkeiten und effiziente Abläufe. Wenn Führungskräfte stärker auf Zielerreichung statt auf formale Richtigkeit achten, sinkt der Anreiz zur Überregulierung. Das stärkt Mut zu Entscheidungen und verringert interne Abstimmungsschleifen.

    Umstellung interner Leistungsmessung auf Ergebnisorientierung (KPI)

    Ergebnisorientierte Kennzahlen lenken den Fokus auf Wirkung statt übergenauer Regelbefolgung. Das vermindert bürokratische Aktivitäten, die nur der Dokumentation dienen. Zudem entsteht Transparenz darüber, welche Maßnahmen tatsächlich Nutzen erzeugen.

    Kultur

    Verzicht auf Bestrafung bei Fehlentscheidungen

    Wenn Mitarbeiter keine Sanktionen für gut begründete Entscheidungen befürchten müssen, sinkt die Tendenz zur Überregulierung und Absicherung. Eine angstfreie Kultur fördert Mut zur pragmatischen Lösung. Dadurch wird unnötiger bürokratischer Aufwand reduziert, der nur der Risikoabsicherung dient.

    Konstruktive Fehlerkultur

    Eine konstruktive Fehlerkultur betrachtet Fehlentwicklungen als Lernchancen statt als Versagen. Das reduziert Kontroll- und Dokumentationspflichten, die nur der Fehlervermeidung dienen. Mitarbeiter können schneller, kreativer, effizienter und letztlich auch effektiver handeln, weil weniger Angst vor Konsequenzen besteht.

    Verantwortungskultur

    Eine Verantwortungskultur stärkt eigenständige Entscheidungen und vermeidet übermäßige Eskalationen nach oben. Wenn klar ist, dass gut begründete Entscheidungen Bestand haben, sinkt der Bedarf an juristischen Rückversicherungen.

    Begründete Entscheidungen von Beamten sollen Bestand haben

    Wenn nachvollziehbar begründete Entscheidungen nicht nachträglich sanktioniert werden, entfällt der Zwang zu überdetaillierten Regelungen – auch in der Umsetzung. Dies führt zu mutigeren Entscheidungen, die ohne übermäßige Dokumentation getroffen werden können. Damit wird die Verwaltung handlungsfähiger und entlastet.

    Risikomanagement: Absenkung von Schutzstandards bei geringem Risiko

    Dort, wo Risiken unwahrscheinlich oder gering sind, können niedrigere Schutzstandards erhebliche Bürokratie einsparen. Jede Regulierung sollte proportional zur tatsächlichen Gefahr sein. Durch angemessene Abwägung entfällt umfangreiche Prüf- und Dokumentationsbürokratie. Man sollte sich immer klar machen: eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben und jegliche Annäherung geht mit immer gravierenderen Nebenwirkungen und Kosten einher..

    Marktliche Regelungen (z. B. CO₂-Preis)

    Marktmechanismen können effizienter wirken als detaillierte Vorschriften. Sie reduzieren die Notwendigkeit staatlicher Kontrollbürokratie. Unternehmen erhalten Handlungsspielräume, um selbst kosteneffiziente Lösungen zu finden.

    Verzicht auf sozialistische Planwirtschaft

    Weniger staatliche Detailsteuerung bedeutet mehr Freiheit für eigenständige Entscheidungen von Bürgern und der Wirtschaft. Der Wettbewerb fördert effiziente Lösungen ohne zusätzliche Regulierung. Sozialistische Zentralplaner behaupten lediglich, alles besser zu wissen.

    Verzicht auf staatliche Kontrollen – Vertrauen in die Bürger

    Ein höheres Grundvertrauen verringert Kontroll- und Nachweispflichten. Bürger und Unternehmen müssen weniger Formulare, Nachweise und Prüfungen durchlaufen. Dadurch sinkt auch der Aufwand für die Verwaltung deutlich.

    Pragmatismus

    Großzügige Pauschalierung statt Einzelfallregelungen

    Pauschalregelungen vereinfachen Verfahren erheblich, weil individuelle Prüfungen entfallen. Das reduziert Verwaltungsaufwand und schafft Klarheit für alle Beteiligten. Ein einheitlicher Rahmen senkt die Dokumentationslast. Im Zweifel werden mit Pauschalierungen gerechtere Lösungen erzielt als mit der detaillierten Regelung seltener Einzelfälle oder von Ausnahmen.

    Bagatellregelungen (De-minimis)

    Kleinbeträge oder geringfügige Vorgänge sollten von formalen Verfahren ausgenommen werden. Dies verhindert, dass Aufwand und Nutzen in einem Missverhältnis stehen. Die Verwaltung kann Ressourcen auf wirklich relevante Fälle konzentrieren.

    Genehmigungsfiktion

    Wenn Genehmigungen nach Ablauf einer Frist automatisch gelten, beschleunigt das Verfahren und entlastet Behörden. Antragsteller müssen nicht auf lange Bearbeitungszeiten warten. Gleichzeitig steigt der Druck auf Behörden, fristgerecht zu prüfen.

    Positiv-/Negativ-Listen

    Klare Listen ersetzen komplexe Einzelfallprüfungen durch transparente Kategorien. Unternehmen wissen sofort, ob etwas erlaubt oder verboten ist. Das reduziert Interpretationsspielräume und verkürzt Verfahren. Beispiel: Bestimmte Herkunftsländer von Produkten oder Dienstleistungen oder Lieferanten bzw. Auftragnehmer, die Gütekriterien nicht erfüllen, sind per Negativliste ausgeschlossen. Alle anderen gelten als unproblematisch und Unternehmen können sie ohne weitere Prüfungsbürokratie beauftragen.

    Vereinheitlichung

    Einheitliche Regeln, Formulare und Verfahren verringern Doppelstrukturen. Menschen und Unternehmen müssen sich nicht ständig auf neue Vorgaben einstellen.

    Differenzierung nach Unternehmensgrößen (Triage)

    Kleinere Unternehmen sollten geringere Pflichten haben als große. Dadurch wird Bürokratie proportional zur Leistungsfähigkeit gestaltet. Das vermeidet Überforderung und erhöht Akzeptanz. Wenn kleine Unternehmen nicht im Übermaß von Bürokratie belastet werden, erhöht sich die gesellschaftliche Neigung zur Unternehmensgründung.

    Moratorium

    Regulierungspausen geben Verwaltung und Wirtschaft Zeit zur Anpassung. Sie stoppen den stetigen Anstieg neuer Pflichten. Dadurch kann bestehende Bürokratie abgebaut werden. Beispiel: Statistik-Moratorium in Bayern.

    Förderprogramme abschaffen & Mittel pauschal verteilen

    Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit von Forschern entfällt auf die Erstellung von Anträgen auf Forschungsgelder. Weniger Förderrichtlinien bedeutet weniger Anträge und Prüfungen. Pauschale Verteilung spart erheblichen Verwaltungsaufwand. Die freiwerdenden Ressourcen können produktiver eingesetzt werden. Im Ergebnis ist die Allokation der Mittel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schlechter als bisher.

    Politik

    Verzicht auf unnötig komplizierte Regelungen

    Komplizierte Gesetze erzeugen hohen Auslegungs- und Dokumentationsaufwand. Einfachere Regeln fördern Transparenz und erleichtern Umsetzung.

    Verzicht auf Alibi-Gesetze

    Alibi-Gesetze verfehlen den vorgeblichen Regelungszweck sehr deutlich. Sie haben keinen praktischen Effekt und schaffen nur Bürokratie. Der Fokus sollte auf wirksamen Lösungen liegen. So bleibt die Gesetzgebung schlank und zielgerichtet. Politiker und Parteien glauben aber, mit Alibi-Gesetzen Wählerstimmen gewinnen zu können. Die Neigung zu Alibi-Gesetzen ist ein wesentlicher Bürokratiefaktor. Verursacher sollten diese Neigung ablegen. Ein probates Mittel könnte sein, Alibi-Gesetze beim politischen Gegner vehement zu kritisieren – was voraussetzt, selbst auf dieses Mittel zu verzichten.

    Abwägung von Kosten und Nutzen

    Regulierungen müssen einen klaren Mehrwert gegenüber ihrem Aufwand haben. Ein systematischer Kosten-Nutzen-Abgleich verhindert überzogene Vorgaben. Dadurch entsteht effiziente und verhältnismäßige Gesetzgebung.

    Suche nach günstigeren Alternativen

    Bevor neue Vorschriften erlassen werden, sollten Alternativen geprüft werden. Oft existieren weniger bürokratische Wege zum gleichen Ziel. Das fördert Innovation und senkt Regulierungsintensität.

    Verzicht auf staatliches Mikromanagement

    Detailsteuerung belastet Verwaltung und Unternehmen massiv. Mehr Handlungsspielräume reduzieren Berichtspflichten und manuelle Kontrollen. So entstehen effizientere Prozesse.

    Evaluation – evidenzbasierte Politikgestaltung

    Regeln sollten regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft werden. Datengestützte Evaluation verhindert dauerhafte ineffektive Vorschriften. Fehlende Wirkung wird früh erkannt und korrigiert.

    Regelgebundene Rechtssetzung & 1-in-1-out

    Klare Regeln für die Gesetzgebung verhindern unkontrolliertes Wachstum von Vorschriften. Mit dem 1-in-1-out-Prinzip wird jede neue Regel durch Abschaffung einer alten kompensiert.

    EU

    Deutlichere Einwirkung auf EU-Gesetzgebung

    Ohne eigene Steuerquelle ist die EU-Kommission zur produktiven Gesetzgebungsmaschine geworden. Dem muss endlich deutlich Einhalt geboten werden. Qualität geht vor Quantität. Nationale Regierungen sollten daher frühzeitig Einfluss auf EU-Richtlinien nehmen. Dadurch werden überflüssige Bürokratievorgaben vermieden, bevor sie verbindlich werden. Eine aktive Rolle spart späteren Anpassungs- und Verwaltungsaufwand.

    No Gold Plating

    Beim nationalen Umsetzen europäischer Vorgaben sollten keine zusätzlichen Anforderungen eingeführt werden. Jeder Zusatz erhöht Bürokratie und erschwert Einhaltung. Das konsequente Vermeiden von Gold Plating hält Regulierungen schlank und vermeidet Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern.

    Digitalisierung

    Digitalisierung – aber mit Fokus auf echten Bürokratieabbau

    Digitalisierung allein senkt Bürokratie nicht automatisch. Erst wenn Prozesse neu gedacht werden, entsteht spürbare Entlastung. Studien zeigen, dass der Effekt echter Vereinfachung doppelt so groß ist wie reine Digitalisierung.

    Digital-Check

    Jede neue Regelung sollte auf digitale Umsetzbarkeit geprüft werden. Das verhindert analoge Prozesse im digitalen Gewand. Mit dem alten Formular als PDF ist nichts gewonnen. Ein solcher Check stärkt Effizienz und Nutzerfreundlichkeit.

    Keine Digitalisierung zum Ausbau von Bürokratie missbrauchen

    Digitale Werkzeuge dürfen nicht dazu führen, dass zusätzliche Dokumentationspflichten entstehen. Ein digitaler Prozess muss einfacher als der alte sein. Andernfalls wächst die Belastung weiter. Durch Digitalisierung freiwerdende Ressourcen dürfen nicht zum Aufwuchs neuer Bürokratie missbraucht werden.

    Radikal nutzerorientiertes Design

    Digitale Lösungen sollten sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren. Klare, intuitive Oberflächen reduzieren Fehler und Nachfragen.

    Prototypen von Unternehmen testen lassen

    Frühe Tests mit realen Nutzern decken Probleme auf, bevor Systeme großflächig ausgerollt werden. Dadurch wird Funktionalität verbessert und Bürokratie vermieden. Unternehmen liefern wertvolles Feedback aus der Praxis. Der Durchstich des Feedbacks muss sich bis auf die Ebene der Gesetzgebung erstrecken.

    Registermodernisierung

    Wenn staatliche Register vernetzt und modernisiert werden, entfällt vielfacher Datenaustausch per Formular. Informationen müssen nicht ständig neu angegeben werden. Das minimiert Medienbrüche und Aufwand.

    KI zum Bürokratieabbau einsetzen

    Künstliche Intelligenz kann helfen, unnötige Regeln zu identifizieren oder Verwaltungsabläufe zu automatisieren. Sie unterstützt sowohl die Gesetzgebung als auch Bearbeitung von Anträgen. Dadurch sinkt der manuelle Aufwand erheblich. Aber: Wie allgemein für die Digitalisierung gilt auch hier, dass Bürokratieursachen nicht mit KI zugedeckt werden dürfen. Nur weil die Bewältigung von unnötiger Bürokratie mit Hilfe von KI einfacher ist, heißt das nicht, dass überflüssige Bürokratie nicht verschwinden muss.

    Daten abrufbar machen (z. B. Solid-Pods)

    Wenn Bürger ihre Daten kontrolliert bereitstellen können, müssen sie Informationen nicht ständig neu angeben. Das stärkt Datensouveränität und reduziert Formulare. Gleichzeitig verbessert es die Interoperabilität. Standards für solche dezentralen und datensouveränen Lösungen müssen geschaffen werden – Gesetzgebung sollte dies immer mitbedenken und solche Standards mitliefern.

    Umsetzung

    Experimentierklauseln

    Experimentierklauseln erlauben zeitlich begrenzte Abweichungen von Regeln, um neue Lösungen zu testen. Das fördert Innovation ohne vorherige langwierige Gesetzgebung. Erfolgreiche Modelle können später übernommen werden. Fehler werden für eine begrenzte Zeit in Kauf genommen. Evaluation hilft, brauchbare von nicht brauchbaren Lösungen zu unterscheiden.

    Fristen verlängern / Frequenzen verringern

    Weniger häufige Berichtspflichten reduzieren erheblich den Verwaltungsaufwand. Längere Fristen schaffen Planungssicherheit und entlasten Unternehmen. Behörden können Ressourcen gezielter einsetzen.

    One-Stop-Shop

    Ein einziger Ansprechpartner reduziert die Notwendigkeit, mehrere Behörden zu kontaktieren. Das beschleunigt Verfahren und verhindert doppelte Dateneingaben. Nutzer erhalten Dienstleistungen aus einer Hand.

    Push Government

    Proaktive Leistungen ersparen Bürgern aufwändige Anträge. Wenn Behörden Leistungen selbstständig bereitstellen, entfällt viel Bürokratie. Beispiele wie in Österreich zeigen erhebliche Effizienzgewinne.

    Once-Only-Prinzip

    Daten sollen nur einmal eingereicht werden müssen. Behörden greifen anschließend digital darauf zu. Das verhindert redundante Formulare und beschleunigt Abläufe. Die Registermodernisierung ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.

    Semantische Interoperabilität

    Uneinheitliche Begriffsdefinitionen führen zu Missverständnissen und Mehrarbeit. Wenn Begriffe wie zum Beispiel „Kind“ oder „Einkommen“ überall gleich definiert sind, werden Prozesse klarer und digital leichter umsetzbar. Das verhindert Inkonsistenzen, Doppelarbeit und Verwirrung.

    Föderaler Wettbewerb

    Bundesländer können innovative Lösungen testen und voneinander lernen. Wettbewerb fördert Effizienz und beschleunigt Verbesserungen. Erfolgreiche Modelle verbreiten sich schneller. Aber: Bundesweit mehr als hundert Fachverfahren zum Beispiel für die Kfz-Anmeldung auf Basis eines Bundesgesetzes sind in hohem Maße ineffizient. Föderaler Wettbewerb sollte sorgsam abgewogen werden gegen die Vorteile von Standards in ausgewählten Anwendungsfällen.

    Zentralisierung von Standards

    Für bestimmte Bereiche sind einheitliche nationale Standards sinnvoll. Gemeinsame Schnittstellen erleichtern Digitalisierung und reduzieren Koordinationsaufwand.

    Evaluation (ex post)

    Regelungen sollten regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft werden. So werden ineffiziente Vorgaben schneller identifiziert und abgeschafft. Das verhindert eine dauerhafte Anhäufung von Bürokratie.

    Ex-post statt Ex-ante-Kontrollen

    Kontrollen im Nachhinein vereinfachen viele Prozesse. Antragsteller müssen weniger Dokumente vorab einreichen. Das beschleunigt Genehmigungen und reduziert Aufwand.

    Visualisierung / Rule Mapping

    Bildliche Darstellungen von Regelzusammenhängen, Abläufen, Bedingungen und Konsequenzen zum Beispiel in Form von Flowcharts oder Prozessdiagrammen machen Komplexität sichtbar und können umständliche juristische Formulierungen mit vielen Schachtelsätzen ersetzen. Dadurch lassen sich unnötige Abhängigkeiten und Widersprüche identifizieren. Die Visualisierung erleichtert die Anwendung und Verbesserung von Regulierung. Die automatische Ableitung von Algorithmen und deren Mitauslieferung im Gesetzblatt setzt diesen Gedanken konsequent fort.

    Prozess (Gesetzgebungsverfahren)

    Auskömmliche Fristen im Gesetzgebungsverfahren

    Mehr Zeit für Abstimmung und Analyse führt zu besseren Gesetzen. Dadurch wird weniger nachjustiert und Bürokratie später vermieden. Qualität verhindert Regelungswucher und Qualität geht vor Quantität.

    Kooperative Bürokratiegestaltung

    Wenn Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam Regeln entwickeln, entstehen praxistaugliche Lösungen. Das erhöht Akzeptanz und senkt unnötige Vorgaben. Kooperation ersetzt realitätsferne Detailregelungen.

    Institutionelle Kopplung + Preisschild für administrative Kosten

    Regulierer sollten direkt spüren, welche Bürokratiekosten ihre Vorgaben erzeugen. Ein „Preisschild“ erhöht Verantwortungsbewusstsein. Dadurch werden überzogene Anforderungen vermieden. Am besten gelingt dies, wenn Regulierer sich im Rahmen der Regelschaffung eng mit den Regelausführenden abstimmen müssen: ausführende Behörden sind in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden.

    Zusammenarbeit unterschiedlicher Ressorts & Experten

    Interdisziplinäre Zusammenarbeit (Ministerien, Bund, Länder, Kommunen) vermeidet widersprüchliche oder doppelte Regelungen. Expertise aus der Praxis erhöht Umsetzbarkeit.

    Praxis-Check (ex ante & ex post)

    Praxischecks prüfen die reale Wirkung von Regeln vor und nach Einführung. Das verhindert bürokratische Fehlentwicklungen frühzeitig. Probleme werden sichtbar und können korrigiert werden.

    Institutionen

    Normenkontrollrat

    Der Nationale Normenkontrollrat überprüft neue Regeln auf Bürokratiefolgen. Er schafft Transparenz und wirkt überbordenden Pflichten entgegen. Dadurch wird qualitativ bessere Gesetzgebung gefördert.

    Jahres-Bürokratieentlastungsgesetze

    Diese Gesetze bündeln regelmäßig Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Pflichten. Sie sorgen für kontinuierliche Entbürokratisierung. Ziel ist es, jährlich spürbare Entlastungen für Bürger und Unternehmen zu erzielen.

    Quellen:

    Blesse, Sebastian, Hoegner, Leon, Necker, Sarah (2024) Steht der Staat sich selbst im Weg? Bürokratie in der Fördermittelvergabe an Kommunen. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    ChatGPT (Kurzdarstellung)

    Eckhard, Steffen, Zeppelin Universität (Vortrag)

    Falck, Oliver, Guo, Yuchen Mo, Pfaffl, Christian (2024) Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Knill, Christoph, Hinterleitner, Markus, Steinebach, Yves (2024) Produziert die Politik über ihre Verhältnisse? – Bürokratische Überlastung durch Politikakkumulation. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Jennrich, Kathleen, RDin beim Bundesministerium der Finanzen (Vortrag)

    Kuhlmann, Sabine, Gerls, Florian (2024) Die Kosten der Bürokratie: Zwischen Messung und Realität. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Kupferschmidt, Frank, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Vortrag)

    Nationaler Normenkontrollrat (2025) Deutschland muss einfacher werden. Empfehlungen für eine Reformagenda der nächsten Bundesregierung. Nationaler Normenkontrollrat

    Nationaler Normenkontrollrat (2024) Jahresbericht 2024. Gute Gesetze. Digitale Verwaltung. Weniger Bürokratie. Momentum nutzen, Wirkung steigern. Nationaler Normenkontrollrat

    Schmidt, Klaus M. (2024) Ergebnisorientierte Bürokratie gestalten. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Stiftung Familienunternehmen (2023) Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten –  Lessons learned – Ansätze zur Bürokratieentlastung. Stiftung Familienunternehmen

    von Lucke, Jörn, Zeppelin Universität (Vortrag)

    Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2025) Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln

    Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2022) Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten

    Zehetmayer, Matthias, Hochschule der Medien (Vortrag)

  • Was führt zu überflüssiger Bürokratie?

    Die Entstehungsgründe überflüssiger Bürokratie sind vielfältig. Einige wirken bei der Entstehung staatlicher Bürokratie genauso mit wie bei DIY-Bürokratie, der von Unternehmen selbst geschaffenen unnötigen Kompliziertheit interner Regeln.

    Manche Bürokratieursachen können wir mit „gut gemeint“ kennzeichnen, für andere lassen sich nur negative Motive finden.

    Als Ursachen überflüssiger Bürokratie gelten allgemein:

    Demokratische Reaktionsfalle (democratic responsiveness trap)

    Staat und Politik geraten zunehmend unter Druck, auf wachsende gesellschaftliche Erwartungen zu reagieren. Bürger und verschiedene Interessengruppen fordern immer mehr staatliche Maßnahmen. Ein wesentlicher Treiber ist die Forderung, möglichst jedem Einzelfall gerecht zu werden. Solchen Interessenkonflikten wird oft mit Kompromissen begegnet, die zu komplizierten Regelungen führen. (vgl. Schmidt, Klaus M. 2024; Knill, Christoph et al. 2024)

    Machtausübung und Umverteilung

    Diese Dynamik verstärkt sich, wenn Interessengruppen den Staat gezielt missbrauchen, um Partikularinteressen durchzusetzen und Privilegien zu sichern. Über zunehmend komplexe bürokratische Verfahren gelingt es ihnen, politischen Einfluss auszuüben und Umverteilungsprozesse zu ihren Gunsten zu gestalten. So wird die staatliche Handlungsfähigkeit weiter eingeschränkt, während die Komplexität politischer Entscheidungen stetig wächst. (vgl. Schmidt, Klaus M. 2024; Knill, Christoph et al. 2024)

    Ein wichtiger Treiber ist hier die Tatsache, dass beim Verteilungsstreit zwischen großen und kleinen Gruppen im Regelfall die kleinen Gruppen gewinnen, da bei ihnen der Streitwert je Kopf größer ist (vgl. Olson, Mencur et al. 1991). Das sorgt für Mobilisierung und im Endeffekt für immer kleinteiligere Regelungen.

    Somit ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Anreiz besteht, Gesetze wieder abzuschaffen. Die Mehrheit würde von einer Abschaffung profitieren, honoriert dies aber nicht, wohingegen die von der Abschaffung negativ Betroffenen heftig protestieren. (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2025)

    Überforderung der Verwaltung

    Der Bund erlässt Gesetze, ohne dass Kommunen mit den notwendigen Mitteln für eine Umsetzung ausgestattet werden. In dieser Situation konzentriert sich die Verwaltung vorrangig auf das Ziel, Fehler zu vermeiden und rechtlich unangreifbar zu sein – sowohl gegenüber Verwaltungsgerichten als auch dem Rechnungshof. (vgl. Schmidt, Klaus M. 2024; Knill, Christoph et al. 2024)

    Hinzu kommt die Tatsache, dass der Anteil der Juristen in Führungspositionen der Verwaltung in Deutschland höher ist als in allen anderen europäischen Ländern.

    Das Ergebnis dieses Systems ist, dass Verwaltungsakte in erster Linie verfahrensorientiert und nicht ergebnisorientiert gestaltet werden. (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2025).

    Verfassungsvorbehalt

    Alles Staatshandeln steht unter Verfassungsvorbehalt und muss verhältnismäßig sein. Einzelne dürfen nicht übermäßig von Staatshandeln betroffen sein; auch nicht im Einzelfall. Als Besonderheit des deutschen Verfassungsrechts gilt, dass jede Behörde und jedes Gericht ein Gesetz im Lichte der Verfassung auslegen kann.

    Mitunter werden daher auch ungewöhnliche Einzelfälle umfassend geregelt. Tendenziell schafft dieses System permanent neues Recht; die Regelungsdichte steigt. (vgl. zu diesem und weiteren Entstehungsgründen auch: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2025)

    Absicherungsbedürfnis

    Gerichte entscheiden im Einzelfall, jedoch mit mittelbarer Präzedenzwirkung: Als Nebenwirkung des Verfassungsvorbehalts entwickelt sich in Behörden ein – im Extremfall toxisches – Absicherungsbedürfnis. Behörden möchten ihre Entscheidungen gerichtsfest machen und orientieren sich bei künftigem Verwaltungshandeln an den Einzelfallentscheidungen.

    Dabei werden alle Aspekte des Falls aus der Gerichtsentscheidung berücksichtigt, auch wenn diese für viele oder alle anderen Fälle irrelevant sind, für eine allgemeine Regelung somit außen vor bleiben könnten. Ins Extreme gesteigert kommt es nicht selten vor, dass man nach weiteren Aspekten sucht, die eventuell auch noch relevant sein könnten. Vorauseilender Gehorsam ist eine häufige Quelle überflüssiger Bürokratie.

    Vorsorgeprinzip

    Nach dem Vorsorgeprinzip soll der Staat alle Risiken für die Bevölkerung antizipieren und verhindern, bevor sie entstehen. Schutzansprüche werden bedingungslos eingefordert. In den 1980-er Jahren ursprünglich im Umweltschutz eingesetzt, hat sich dieses Prinzip inzwischen verselbständigt.

    Beispiele sind ein lückenlos durchgesetzter Datenschutz oder Brandschutzmaßnahmen (angeflanschte Außentreppen u. ä.) auch für extrem unwahrscheinliche atypische Gefahren. Ursache ist oft die übermäßige Skandalisierung von Einzelfällen mit großer Medienwirkung. Die damit einhergehende starke Aufmerksamkeit führt dann dazu, dass Eintrittswahrscheinlichkeiten überschätzt werden. Die Forderung nach einer allgemeinen und strengen Regelung ist dann nicht weit.

    Angst vor Kontrollverlust

    „Die Vorstellung, man müsse der Komplexität der Welt durch die Komplexität der Rechtsnormen Rechnung tragen, beruht auf einer oft unbegründeten Furcht vor Kontrollverlust, vielleicht auch auf dem Wunsch, so wenig Entscheidungsgewalt wie möglich an die nachgeordneten Instanzen, Behörden und Gerichte und die Betroffenen selbst abzugeben.“

    (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2025)

    Der Gedanke, andere könnten unter Ausnutzung ihrer Freiheit und Intelligenz eigenständig Lösungen finden, die von der eigenen Auffassung abweichen oder gar fehlerbehaftet sein, ist offenbar für viele Menschen schwer erträglich. Gerne würden sie alles kontrollieren können und scheitern, weil Einzelne die Komplexität der Welt nicht beherrschen. Aber wenn sie es nicht können, muss es eine übergeordnete Instanz (Staat, Bereichsleitung o. ä.) geben, die sie anrufen. Auf die Idee, jeder Einzelne müsse (und könne) nur einen Teil der Komplexität bearbeiten – den jeweils eigenen – kommen sie nicht.

    Die Angst vor Kontrollverlust ist die Basis einiger anderer Bürokratietreiber. Sie verursacht eine problematische Fehlerkultur, sucht nach Absicherung und neigt zur Übererfüllung. Sie ist verwoben mit kruden Allmachtsphantasien und bedauerlicherweise bereits tief in unsere Gesellschaft eingedrungen. Wir trauen uns und anderen immer weniger zu, eigenverantwortlich zu leben. So fordern wir, alles müsse doch irgendwie geregelt sein.

    Gedankenlosigkeit I – Regeladressaten bleiben außer Acht

    Die Gestaltung von Regelungen, Gesetzmäßigkeiten und Prozessen folgt im Allgemeinen zahlreichen Anforderungen und Restriktionen und unter Beteiligung unterschiedlicher Aufgaben- und Interessenträger. Es ist nachvollziehbar, dass in diesem komplizierten und komplexen Geflecht einzelne Aspekte mitunter nicht die notwendige Aufmerksamkeit erlangen.

    Aber können wir sicher sein, dass die an der Regelgestaltung Mitwirkenden immer die größtmögliche Sorgfalt an den Tag legen, allen wesentlichen Gesichtspunkten ihre angemessene Bedeutung zu schenken? In dieser Hinsicht besteht in aller Regel deutliches Verbesserungspotenzial zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie.

    Ein bedeutsamer Fall von Gedankenlosigkeit ist viel zu häufig das Außerachtlassen der Interessen und Sichtweisen außenstehender, also nicht an der Regelgestaltung beteiligter Regeladressaten. „Prozesse werden häufig nicht vom Kunden her gedacht.“ Die Einbindung des Regeladressaten in den Prozess erhält viel zu häufig nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Vielfach werden solche Fragen in Bezug auf den Regeladressaten nicht oder nicht ausreichend beantwortet:

    • Welche Rolle hat er?
    • An welcher Stelle wird er in den Prozess eingebunden?
    • Welche Beiträge zum Prozess leistet er?
    • Wie ist seine Prozesseinbindung gestaltet?
    • Welche Interessen hat er?
    • Müssen und können seine Interessen berücksichtigt werden?
    • Wie können seine Interessen berücksichtigt werden?
    • Ist die angedachte Gestaltung auch für ihn (und nicht nur für die Regelgeber) einfach und unkompliziert?

    Kurz: Das Recht des Regelempfängers auf möglichst bürokratiearme Umsetzung ist den Regelgebern während der Regelgestaltung wenig bewusst oder sie schenken ihm keine angemessene Beachtung.

    Gedankenlosigkeit II – fehlende Priorisierung

    Das zuvor diskutierte komplizierte und komplexe Geflecht aus Anforderungen, Bedingungen, Aufgaben- und Interessenträgern führt vielfach – insbesondere auf operativen Ebenen – zu einem Fokusverlust in Bezug auf den eigentlichen Regelungszweck. Die umgebenden Regularien, Rahmenbedingungen, Zwänge und Erfordernisse aber auch Opportunitäten in der Umsetzung von Regelungszwecken werden während der Regelgestaltung übermächtig.

    Alles kreist um diese Restriktionen, obwohl es sich – bezogen auf den eigentlich angestrebten Zweck – um Nebensächlichkeiten handelt. Im Ergebnis führt dies dann dazu, dass vielfach der eigentliche Zweck der Regelung oder wichtige Nebenbedingungen aus den Augen verloren werden.

    Man fragt sich: War es wirklich nötig, die Regelung derart umständlich zu gestalten? Warum muss das so kompliziert sein? Die Antwort ist: Weil wir zu vieles auch noch berücksichtigen mussten. Die Zielerreichung wird überfrachtet mit Nebenbedingungen und Abhängigkeiten, die im Einzelnen zwar eine gewisse Berechtigung haben, allerdings kein bestimmendes Motiv bei der Regelgestaltung sein dürften.  

    Letztendlich wird dem eigentlichen Regelungszweck sowie einer bürokratiearmen, möglichst einfachen Umsetzung zu geringes Gewicht beigemessen – meist fehlt es schlicht an einer bewussten Priorisierung dieser beiden wichtigen Regelungsaspekte.

    Geschäftsinteressen

    Detailreiche Regelungen sind eine üppige Quelle für die Entwicklung von Geschäftsmodellen. Regeln wollen ausgearbeitet und in Projekten ausgerollt werden. Projekte erfordern Beratung auf allen Ebenen der Institution. Sie beanspruchen die Schaffung von Normen und Standards, die man verkaufen kann. Man muss Menschen in ihrer Anwendung und Überprüfung schulen. Die Überprüfung erfordert Systeme, Schemata, Vorgehensweisen und Checklisten. Das Ganze muss digitalisiert und die Software muss lizensiert werden.

    Hat da noch jemand Interesse daran, die Regelung zu verschlanken oder gar abzuschaffen?

    Gold Plating

    Eine EU ohne eigenes Steueraufkommen steuert in großem Ausmaß über Normen und in Deutschland werden unbestimmte Rechtsbegriffe aus diesen Normen vergleichsweise restriktiv ausgelegt. Wir wollen uns eben hervortun. Mit einer Übererfüllung zeigen wir, dass wir gute Europäer sind – und ein bisschen zeigen wir (es anderen) auch, wie man „es richtig“ macht. Diese Geisteshaltung mögen manche für vorteilhaft halten – in jedem Fall ist sie eine Quelle für überbordende Bürokratie.

    Diese Liste wird kontinuierlich erweitert.   

    Bewertung von Motiven und Wirkungsbereichen

    Nicht alle Entstehungsgründen basieren auf negativ zu wertenden Motiven. Dass der demokratische Staat auf die Anforderungen seiner Bürger reagiert und Regelungen von allgemeinem Interesse schafft, ist ja positiv. Bei anderen Entstehungsgründen fällt es schwer, ein positives Motiv zu erkennen, z. B. wenn reine Geschäftsinteressen dazu führen, dass Bürokratie ausufert.

    Eine negativ zu wertende Motivlage mag es einfacher machen, gegen überflüssige Bürokratie vorzugehen, aber auch bei positiver Motivlage ist dies manchmal notwendig. Dann nämlich, wenn zwar ein positives Motiv vorliegt, aber die Wirkung – meist durch Übertreibung – ein Überfluss an Bürokratie ist.

    Und nicht alle Entstehungsgründe wirken in Staat und Unternehmen gleichermaßen. Vieles hier Aufgelistete findet sich v. a. in staatlichen Institutionen. Aber gewichtige Bürokratietreiber – wie insbesondere die Angst vor Kontrollverlust – sind eben auch Quelle komplizierter und ineffizienter Prozesse in Unternehmen.

    Eine Sonderrolle nehmen NGOs ein. Wenn diese hier genannt werden, dann ist dabei weniger gemeint, dass sie unter wachsender Bürokratie zu leiden haben, sondern dass sie vielfach an der Entstehung beteiligt sind.

    Die nachfolgende Tabelle ist der Versuch einer zusammenfassenden Ordnung.

    EntstehungsgrundMotivWirkung auf
    Demokratische ReaktionsfallepositivStaat
    Machtausübung und UmverteilungnegativStaat, NGOs und Unternehmen
    Überforderung der VerwaltungnegativStaat
    VerfassungsvorbehaltpositivStaat
    AbsicherungsbedürfnisnegativStaat
    VorsorgeprinzippositivStaat
    Angst vor KontrollverlustnegativStaat und Unternehmen
    GedankenlosigkeitnegativStaat und Unternehmen
    GeschäftsinteressennegativStaat, NGOs und Unternehmen
    Gold PlatingnegativStaat und Unternehmen

    Fazit: Gerade bei positiver Motivlage besteht die besondere Problematik darin, dass man zwar das Gute erreichen will, dann aber zuweilen die Abwägung bezogen auf die Verhältnismäßigkeit misslingt – zugunsten der Bürokratie und zum Schaden der Einfachheit.


    Hinweis: Weitere Bürokratieursachen diskutieren wir im Beitrag „Einflussfaktoren des Prinzips Absicherung“

    Quellen:

    Falck, Oliver, Guo, Yuchen Mo, Pfaffl, Christian (2024) Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Knill, Christoph, Hinterleitner, Markus, Steinebach, Yves (2024) Produziert die Politik über ihre Verhältnisse? – Bürokratische Überlastung durch Politikakkumulation. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Olson, Mencur, Fleischmann, Gerd (1991) Aufstieg und Niedergang von Nationen: ökonomisches Wachstum, Stagflation und soziale Starrheit, 2., durchges. Aufl. Mohr, Tübingen

    Schmidt, Klaus M. (2024) Ergebnisorientierte Bürokratie gestalten. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2025) Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln

  • Woran erkennt man überflüssige Bürokratie?

    Bürokratieabbau stellt Regelungszwecke als Ausgangspunkt von Bürokratie nicht in Frage, um einen klaren Fokus auf die Kernfrage nicht zu gefährden. Kernfrage ist die möglichst scharfe Abgrenzung eindeutig überflüssiger von eindeutig (noch) notwendiger Bürokratie.

    Wie ist die Abgrenzung zu leisten? Woran erkennen wir, „was weg muss“ und was bleiben soll?

    Bürokratieabbau ist Hinterfragen

    Ein Regelungsdetail, das hinweggedacht werden kann, ohne dass der Regelungszweck verfehlt wird, ist überflüssig.

    Und das Wort „Detail“ deutet an, dass die Prüfung auf niedriger Körnung erfolgt. Vielfach sind Detaildaten betroffen, z. B. die Unsitte, bestimmte Stammdaten mehrmals vom Kunden abzufragen, obwohl diese bereits vorliegen.

    Aspekte von Grenzfällen

    Es existieren Grenzfälle. Wenn mehrere Regelungszwecke vorliegen oder Regelungsdetails einen Nebenzweck erfüllen, ist die Einordnung in notwendig oder überflüssig mitunter schwierig. Häufig wird ein Regelungsdetail mit der effizienteren Bearbeitung in einer bestimmten Bearbeitungsstufe oder durch eine bestimmte Bearbeitungseinheit begründet (partielle Effizienz). Übersehen wird dabei zuweilen, dass Regelungen auch bei Prozessbeteiligten Aufwand verursachen, die an der Regelgestaltung nicht beteiligt waren.

    Deshalb ist es wichtig, alle Beteiligten gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Natürlich sind dabei auch die Prozessteile relevant, die vom Kunden ausgeführt werden. In der Praxis werden Prozesse viel zu oft rein aus der Innensicht gestaltet. Der Perspektive des Kunden wird zu wenig Beachtung geschenkt.

    Vorgehen beim Bürokratieabbau

    Für den Bürokratieabbau empfiehlt sich demgemäß folgendes Prüfschema:

    • Rückführung aller Regelungsdetails auf den Regelungszweck: Was soll damit erreicht werden?
    • Prüfung der Notwendigkeit: Wird mit dem Regelungsdetail der Regelungszweck erreicht?  Wird der Regelungszweck auch ohne das Regelungsdetail erreicht?
    • Falls die Notwendigkeit verneint wird: Das Regelungsdetail ist primär überflüssig.
    • Gibt es dennoch gute Gründe dafür: weitere Regelungszwecke, Nebenzwecke, partielle Effizienz?
    • Verursacht Effizienz an einer Stelle Aufwand an einer anderen (ggf. bisher nicht betrachteten) Stelle (weitere Bearbeitungsstufen, Abteilungen, Kunden)?
    • Ist der Aufwand zur Erfüllung des Regelungsdetails verhältnismäßig und gibt es Alternativen mit weniger Aufwand?

    Bürokratieabbau als Teil der Unternehmenskultur

    Wir sehen, jede Regelung steht in Frage, muss sich rechtfertigen lassen. Das permanente Hinterfragen von Regelungen, das Zulassen der und die Ermutigung zur Infragestellung von Regelungen, schließlich die Routine im Nachfragen und Einfordern von Begründungen bringt den Bürokratieabbau in Schwung.

    Je nach Fortschritt innerhalb einer bestimmten Organisation mag es dann zweckmäßig sein, die Grenzfälle nicht allzu akademisch auszudiskutieren, sondern lieber an anderer Stelle bei eindeutig Überflüssigem fortzufahren. So können Bürokratieabbauerfolge eingefahren werden, ohne in den Verdacht zu geraten, selbstgefällig und am Ende ebenfalls bürokratisch Bürokratie abbauen zu wollen.

    Letztlich geht es nicht nur darum, einzelne Regelungen zu verschlanken. Es geht auch darum, mit Abbauerfolgen, verbesserten Lösungen, Einsparung von Kosten aber auch emotionaler Zustimmung bei den Entlasteten, den Bürokratieabbau kulturell in der Organisation zu verankern. Wenn alle Organisationsmitglieder das obige Prüfschema oder zumindest das dahinterstehende Prinzip

    Alles nicht Zweckdienliche ist überflüssig

    verinnerlichen, dann verselbständigt sich der Bürokratieabbau und sickert in die Organisation ein. Einfache, schlanke Regelungen werden so (langfristig) Teil der Unternehmenskultur.

    Thomas Bahlinger

  • Was ist der Unterschied zwischen modernen Managementsystemen und Bürokratieabbau?

    Dieser Text bezieht sich nicht auf staatliche Bürokratie, sondern auf DIY-Bürokratie, also überflüssige Regulierung, die von privatwirtschaftlichen Organisationen selbst generiert wird.

    Moderne Managementansätze

    Wenn wir die Moden „moderner“ Managementsysteme der vergangenen Jahre und Jahrzehnte betrachten, finden wir als gemeinsamen Kern, dass klassische Hierarchien infrage gestellt werden. Die Menschen in Organisationen sollen (und können) sich selbst steuern und im Ergebnis wird – natürlich neben wirtschaftlichem Erfolg – erwartet, dass dabei weniger von dem entsteht, was wir als überflüssige Bürokratie bezeichnen.

    Befehlen wir einem LLM, zu den Benennungen moderner Managementsysteme jeweils eine Kurzzusammenfassung zu schreiben, wird diese Gemeinsamkeit sehr deutlich:

    Adhocracy

    Adhocracy ist eine flexible, projektorientierte Organisationsform, die Innovation und schnelle Problemlösung fördert. Sie verzichtet weitgehend auf formale Regeln und Hierarchien zugunsten von Kreativität und Eigeninitiative. Entscheidungen entstehen situativ durch diejenigen, die am meisten Wissen einbringen.

    Network Organization (Netzwerkorganisation)

    Eine Netzwerkorganisation besteht aus lose gekoppelten, kooperierenden Einheiten oder Partnern. Entscheidungsgewalt ist verteilt, und der Informationsfluss ist offen und flexibel. Sie eignet sich besonders für dynamische Umfelder, in denen Kooperation wichtiger ist als starre Strukturen.

    Agile Models (Agile Management)

    Agile Modelle basieren auf iterativem Arbeiten, enger Kundenorientierung und schnellem Feedback. Teams arbeiten selbstorganisiert und priorisieren kontinuierliche Verbesserung. Der Fokus liegt auf Flexibilität und schneller Anpassung an Veränderungen.

    Self-Managing Organizations (selbststeuernde Organisationen)

    In selbststeuernden Organisationen übernehmen Teams die volle Verantwortung für Entscheidungen, Prozesse und Ergebnisse. Managerrollen verschwinden oder werden dezentral verteilt. Ziel ist maximale Anpassungsfähigkeit, Eigentum am Ergebnis und schnelle Entscheidungsfindung.

    Holocracy (Holokratie)

    Holokratie ersetzt traditionelle Hierarchien durch klar definierte Rollen in selbstorganisierten Kreisen. Entscheidungen werden dezentral getroffen und über strukturierte Prozesse wie den Governance-Prozess geregelt. Ziel ist mehr Agilität, Transparenz und Eigenverantwortung.

    Teal Organizing (Integrale Organisation / Reinventing Organizations)

    Teal-Organisationen basieren auf Selbstführung, Ganzheit und einem evolutionären Zweck. Hierarchien werden durch verteilte Autorität ersetzt, und Mitarbeitende bringen ihre „ganze Person“ ein. Die Organisation entwickelt sich organisch, statt zentral gesteuert zu werden.

    Humanocracy

    Humanocracy stellt den Menschen statt Prozesse oder Hierarchien ins Zentrum der Organisation. Sie setzt auf Autonomie, Kompetenzentfaltung und intrinsische Motivation. Ziel ist eine anpassungsfähige, kreative Organisation ohne bürokratische Blockaden.

    Rendanheyi

    Rendanheyi ist ein von Haier entwickeltes Modell, bei dem Mitarbeitende (Ren) direkt mit Kundennutzen (Dan) und Mikro-Unternehmenseinheiten (Heyi) verbunden sind. Große Unternehmen zerfallen in kleine, unternehmerisch agierende Mikrofirmen. Leistung entsteht durch Marktmechanismen, extreme Kundennähe und interne Konkurrenz.

    Wirkung auf überflüssige Bürokratie

    Die doch notwendige Koordination in den jeweiligen „modernen“ Systemen kann durchaus bürokratische Züge annehmen – man denke nur an das ausgefeilte Regelwerk, das uns in angeblich agilen Modellen anempfohlen wird. Letzten Endes überwiegt aber die Zielsetzung, klassische bürokratische Strukturen zu verbannen.

    Ist also alles gut?

    Ja und nein. Natürlich können wir die Überwindung hierarchischer Strukturen als Bürokratieabbau feiern. Sicher ist es ein Erfolg, wenn neben höherer Motivation und besserer Kundenorientierung insgesamt mehr Effektivität und Effizienz in der Organisation Einzug hält und sich dies auch an finanzwirtschaftlichen Kennzahlen ablesen lässt.

    Aber es setzt voraus, dass das moderne Managementsystem auch (erfolgreich) eingeführt wird, das Top Management der Mode folgt und die Organisation mit dem neuen System beglückt. Ist dies der Fall, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger Probleme mit überflüssiger Bürokratie geben. Das Milieu für überflüssige Bürokratie ist schlechter in solchen Organisationen. Weiterer Forschungsbedarf besteht bei der Frage, wie bürokratisch selbst solche modernen Anti-Bürokratieansätze werden können, da viele Ursachen und Treiber für Bürokratie von den Ansätzen nicht beseitigt werden. Anlass zum Abbau überflüssiger Bürokratie besteht auch in solchen Systemen.

    Bürokratieabbau geschieht bottom-up

    Was jedoch, wenn der Anti-Bürokratieansatz in Gestalt eines neuen Managementsystems nicht top-down angeordnet wird? Wo finden wir denn Rendanheyi, außer bei Haier? Wer beseitigt denn die Bürokratie, wenn die Geschäftsführung die Mode als Mode erkennt und folglich ignoriert oder nur so tut, als würde sie eine hierarchie- und bürokratiearme Organisationsentwicklung in Auftrag geben?

    Wer dann überbordende Bürokratie zunehmend unerträglich findet, muss selbst tätig werden.

    Bürokratieabbau ist daher in erster Linie ein Bottom-up-Ansatz. Die Menschen in den operativen Prozessen, vor Ort beim Kunden und die Kunden selbst sind es, die unter überflüssiger DIY-Bürokratie zu leiden haben. Sie sind es auch, die über das Wissen verfügen, wo, wann und wie die Bürokratie zuschlägt. Wenn also nicht jegliche Form von Hierarchie über Bord geworfen werden soll – wofür es gute Gründe gibt – dann sind es mutige Infragesteller von Bürokratie in den unteren Ebenen von Organisationen, die den Bürokratieabbau voranbringen. Es ist harte Arbeit gegen starkes Widerstreben.

    Kombination als Idealbild

    Zugegeben, was natürlich auch vorkommt: Das Top-Management übernimmt die positiven Ansätze der modernen Managementlehre, formt daraus ein stimmiges Konzept für die eigene Organisation, das die Übertreibungen weglässt, und schafft damit gute Voraussetzungen, bottom-up Bürokratieabbau zu fördern.

    Bürokratieabbau ist dann ein Komplementäransatz, der quasi im Gegenstromverfahren kombiniert wird: Führungskräfte ermutigen die Menschen an der Basis (und ihre Kunden) dazu, Bürokratie in Frage zu stellen. Sie erschließen damit die wertvollste Wissensquelle für den Bürokratieabbau.

    Quick-win Bürokratieabbau

    Richtig, eines sollte nicht vergessen werden: Mit dem Bürokratieabbau kann ich heute starten. Niemand muss auf den Komplettumbau oder dem Entkernen ganzer Organisationen warten. Mit kleinen Erfolgen jetzt starten!

    Management-Moden sind top-down, Bürokratieabbau ist bottom-up

    Thomas Bahlinger

  • Warum wir Bürokratie brauchen

    Der Bürokratiebegriff bei Max Weber gibt uns eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob und warum wir Bürokratie brauchen:

    Ja, wir brauchen Bürokratie – weil Bürokratie im Weber’schen Sinne gegenüber anderen Formen der Machtausübung eine strukturelle Überlegenheit aufweist.

    Geschichte der Bürokratie

    Dieses Urteil wird zunächst vor allem im historischen Kontext verständlich:

    Es ist eng mit den historischen Transformationsprozessen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts verbunden. Max Weber beobachtete die rapide Ausdehnung moderner staatlicher und wirtschaftlicher Organisationen – besonders im Zuge der Industrialisierung, der Entstehung nationalstaatlicher Verwaltungen und der zunehmenden Komplexität gesellschaftlicher Aufgaben. Traditionale und charismatische Herrschaftsformen erwiesen sich unter diesen Bedingungen als nicht mehr ausreichend, weil sie stark von persönlichen Bindungen, situativen Entscheidungen oder individuellen Autoritäten abhingen.

    Weber sah, dass moderne Massengesellschaften stabile, berechenbare und fachlich fundierte Entscheidungsstrukturen benötigen. Die wachsenden Verwaltungsapparate in Preußen und im Deutschen Kaiserreich, aber auch die Entwicklung großer Unternehmen und Verbände, boten ihm empirische Beispiele dafür, dass bürokratische Organisationen die einzige Form waren, die dieser strukturellen Komplexität gewachsen war.

    „Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist diejenige mittels bureaukratischen Verwaltungsstabs.“ (III 2. § 4)

    Vorteile der Bürokratie

    Im Verständnis Max Webers stellt Bürokratie die ausgeprägteste Form legal-rationaler Herrschaft dar und ist damit eindeutig positiv besetzt. Für ihn zeigt sich der Idealtypus moderner Verwaltung dort, wo Entscheidungsprozesse an dauerhaft etablierte Regeln, klar umrissene Zuständigkeiten und eine professionell ausgebildete Beamtenschaft gebunden sind.

    Weber betont, dass eine bürokratisch strukturierte Verwaltung gegenüber anderen Formen der Herrschaftsausübung durch ihre besondere technische und organisatorische Leistungsfähigkeit hervorsticht. Sie ermögliche ein Höchstmaß an Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Disziplin und sei damit die rationalste Form, komplexe gesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen.

    „Die rein bureaukratische […] aktenmäßige Verwaltung ist nach allen Erfahrungen die an Präzision, Stetigkeit, Disziplin, Straffheit und Verläßlichkeit, also: Berechenbarkeit […] rein technisch zum Höchstmaß der Leistung vervollkommenbare […] rationalste Form der Herrschaftsausübung.“
    (III 2. § 5)

    Merkmale rationaler Bürokratie

    Zentral für diese Leistungsfähigkeit sind bestimmte Strukturmerkmale, die Weber als Grundkategorien rationaler Herrschaft (durch Beamte) beschreibt. Dazu gehören

    • eine feste Amtshierarchie, innerhalb derer
    • das Aufrücken nach transparenten Karrierewegen erfolgt,
    • sowie klar definierte Amtspflichten und Zuständigkeiten.
    • Entscheidend ist zudem die Auswahl des Verwaltungspersonals nach fachlicher Qualifikation.
    • Die sachliche Bindung der Amtsführung und
    • die strikte Trennung zwischen Amt und Person – einschließlich der Verwaltungsmittel – sorgen dafür, dass Entscheidungen nicht aus persönlichen Vorlieben, sondern auf Grundlage objektiver Kriterien getroffen werden.
    • Ergänzt wird dies durch die Regelgebundenheit administrativen Handelns und
    • die systematische Aktenführung, die sowohl Transparenz als auch Nachvollziehbarkeit sichern.

    Nutzen der Bürokratie

    Für Weber ist fachlich kompetentes Verwaltungshandeln daher das zentrale Mittel, um unprofessionelle, dilettantische Entscheidungsprozesse zu vermeiden.

    „Man hat nur die Wahl zwischen »Bureaukratisierung« und »Dilettantisierung« der Verwaltung, und das große Mittel der Überlegenheit der bureaukratischen Verwaltung ist: Fachwissen.“
    (III 2. § 5)

    Aus dieser theoretischen Perspektive ergibt sich, warum moderne Gesellschaften auf Bürokratie angewiesen sind. Sie bildet den institutionellen Kern eines rechtsstaatlichen Ordnungsrahmens, da sie Entscheidungen an nachvollziehbare Regeln bindet und Willkür begrenzt. Durch standardisierte Verfahren und transparente Vorgaben schafft Bürokratie Planungssicherheit für staatliches Handeln ebenso wie für Bürger und Unternehmen. Dies ist nicht nur für individuelle Erwartungen an Stabilität bedeutsam, sondern auch für einen fairen Wettbewerb, der von verlässlichen Rahmenbedingungen abhängt.

    Darüber hinaus trägt Bürokratie auf vielfältige Weise zur Verbesserung gesellschaftlicher Lebensverhältnisse bei. In Bereichen wie Umwelt- und Arbeitsschutz, Verkehrssicherheit oder sozialer Absicherung ermöglicht erst ein geregeltes, professionell organisiertes Verwaltungssystem die Umsetzung politischer Ziele, die das Gemeinwohl fördern. Gerade dort, wo komplexe Sachverhalte zu ordnen und unterschiedliche Interessen auszubalancieren sind, zeigt sich der Vorteil einer rational strukturierten Verwaltung: Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass staatliches Handeln konsistent, nachvollziehbar und leistungsfähig bleibt. (Die Festlegung der Ziele ist nicht Gegenstand der Bürokratie.)

    In diesem Sinne ist Bürokratie bei Max Weber nicht bloß ein notwendiges Übel, sondern eine zentrale Ressource moderner, rechtsstaatlicher Gesellschaften.

    Gegenstand des Bürokratieabbaus

    Warum also soll sie abgebaut werden?

    Beim Abbau von Bürokratie geht es immer nur um den Teil der Bürokratie, der überflüssig ist. Wesentliche Aufgabe des Bürokratieabbaus und damit Forschungsgegenstand des Instituts für Bürokratieabbau in Theorie, vor allem aber auch in Praxisprojekten ist es daher, trennscharf und klar das Überflüssige zu erkennen.

    Anschlussfragen

    Was führt zu überflüssiger Bürokratie?

    Woran erkennt man überflüssige Bürokratie?

    Diese Fragen besprechen wir in weiteren Beiträgen.

    Quellen:

    Falck, Oliver, Guo, Yuchen Mo, Pfaffl, Christian (2024) Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Schmidt, Klaus M. (2024) Ergebnisorientierte Bürokratie gestalten. ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien

    Weber, Max (1922) Wirtschaft und Gesellschaft. Mohr, Tübingen

  • Gegenstand des Instituts für Bürokratieabbau

    Wozu gibt es das Institut, was will es erforschen, was soll erreicht werden? Und was nicht? Dazu ein paar Vorüberlegungen aus den Gründungstagen:

    Regelungszweck bleibt außen vor

    Jede Regelung ist Bürokratie. Dies gilt für staatliche, wie auch für private Regelung.

    Bei der Frage, welche Bürokratie abzubauen ist, bleibt der Zweck einer Regelung außen vor. Der Zweck ist das Ziel, das mit der Regelung erreicht werden soll. Der Zweck unterliegt politischer Festlegung und ist grundsätzlich durch den Bürokratieabbau nicht zu hinterfragen.

    Er ist damit politisch fixierter Ausgangspunkt jeglicher Herrschaft über das Verhalten anderer. Max Weber identifiziert Bürokratie – also allgemein gültige Regelungen sowie deren Umsetzung unter Mithilfe staatlicher Beamter – als vorteilhafte Alternative gegenüber anderen Herrschaftsvarianten, auf die wir hier nicht weiter eingehen wollen.

    Staatliche Bürokratie

    Zwecke lassen sich hierarchisch ordnen. Im Staat wären z. B. die Freiheit der Bürger, deren Gesundheit und Leben, friedliches Miteinander, demokratische Verhältnisse sowie allgemeiner Wohlstand als Oberziele denkbar. Es mag dann unterschiedliche politische Richtungen geben, die solche Oberziele auf ganz und gar gegensätzliche Weise immer weiter herunterbrechen.

    Liberale Politik würde auf marktliche Abstimmungen und wenige Regelungen gröberer Körnung setzen, um die Oberziele zu erreichen, wohingegen sozialistische Politik mehr und feinkörniger regelt.

    Bürokratieabbau könnte zuallererst diese Systemfrage stellen und würde dabei eher liberaler Politik zustimmen, weil daraus im Endeffekt weniger Bürokratie resultierte. Eine solche Sichtweise wäre allerdings bereits auf sehr hoher Ebene der Zielhierarchie ein Hinterfragen von Zwecken. Der Bürokratieabbau verzettelte sich in politischer Diskussion und verlöre dabei seine Schärfe in der Abgrenzung eindeutig überflüssiger und eindeutig (noch) notwendiger Bürokratie. Und das ist allererste Pflicht jedes Bürokratieabbau-Bemühens: klar zu erkennen, was „weg muss“ und was bleiben soll.

    Bürokratie in Unternehmen

    Was für politische Präferenzen bei der Schaffung und Weiterentwicklung staatlicher Gesetzgebung gilt, ist in gleicher Weise auf privatwirtschaftliche Organisationen anwendbar. Auch dort stehen unterschiedliche Denkschulen zur Auswahl: traditionell hierarchisch geprägte Ansätze vs. Ideen, vollkommen auf Management und Führungskräfte zu verzichten – mit den entsprechenden Auswirkungen auf Anzahl, Granularität und Ausrichtung bürokratischer Regelungen.

    In diese Diskussion will sich der Bürokratieabbau aber nicht einmischen. Zwar wäre radikaler Bürokratieabbau in erster Linie die Abschaffung von Führungsebenen und formalen Vorschriften; aber auch hier gilt: Der Bürokratieabbau würde eine grundsätzliche Strukturfrage stellen. Er könnte sich dann aber nicht mehr fokussieren auf die Kernaufgabe, ein definiertes Ziel möglichst bürokratiearm, im besten Sinne effizient zu erreichen.

    Die Wirkung des Bürokratieabbaus ist hauptsächlich bottom-up gerichtet. Es geht darum, möglichst praktikable Lösungen gegen bürokratische Verkrustungen zu finden. Der Bürokratieabbau will zuallererst konkret auf Prozessebene umgestalten. Auf dem Weg „nach oben“ begegnen ihm zunehmend auch Zweckfragen, deren Beantwortung dann nicht mehr Abbau von Bürokratie im engeren Sinne ist, sondern vor allem politische Arbeit.

    Der Übergang ist fließend.

    Anschlussfragen

    Was ist der Unterschied zwischen modernen Managementsystemen und Bürokratieabbau?

    Woran erkennt man überflüssige Bürokratie?

    Diese Fragen besprechen wir in weiteren Beiträgen.